Die wichtigste Regel für alle verdächtigen Verkehrsteilnehmer lautet:

 

Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und geben Sie keinerlei Einlassungen ab!

 

Berufen Sich sich auf Ihr verfassungsmäßiges Recht, vor jeder Vernehmung einen Verteidiger zu befragen.

Vergessen Sie nie: Man muss Ihnen die Tat nachweisen, Sie müssen sich also grundsätzlich nicht entlasten. Machen Sie daher nie voreilig Angaben wie z.B:

  • über den Fahrzeugführer
  • über die Fahrzeit oder den Fahrtbeginn
  • Unfallhergang
  • Trinkzeitende
  • Trinkmengenangaben
  • Rechtfertigungsgrund/ Motiv etc.

 

Versuchen Sie erst gar nicht, eine erhöhte Atem- oder Blutalkoholkonzentration mit der Einnahme von Medikamenten zu erklären. Alkohol kommt nur von Alkohol!

Medikamente können allenfalls die Wirkung auf die körperlichen und geistigen Fähigkeiten verstärken. Eine entsprechende Erklärung könnte Ihnen somit noch zum Nachteil ausgelegt werden.

 

Erklären Sie nie Ihr Einverständnis zu Atemalkoholkontrollen oder zu Blutentnahmen. Besonders bei Blutentnahmen sollten Sie auf die vom Gesetz vorgesehene richterliche Anordnung bestehen.