Sperrzeitverkürzung
Eine vom Gericht durch Urteil oder Strafbefehl verhängte Sperrzeit für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann unter bestimmten Voraussetzungen erheblich verkürzt werden.
Hierfür sind jedoch gute Argumente erforderlich. Gute Chancen bestehen nach einer Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Schulungsmaßnahme.
Die Voraussetzungen sind jedoch regional unterschiedlich. Gemeinsam mit unseren verkehrspsychlogischen Kooperationspartnern finden wir den für Sie passenden Kurs und vertreten Sie in dem Verfahren zur Sperrzeitverkürzung.
Sofortberatung bei Alkohol- und Drogenfahrten
Mo-Fr 9-18 Uhr - bundesweit 030-577091222
24h-Online-Beratung