Kosten
Die Vertretung in verkehrsrechtlichen Mandaten erfordert ein hohes Maß an Spezialisierung und vertiefte Kenntnisse in verschiedenen Rechtsgebieten. Häufig drohen neben den straf- bzw. bußgeldrechtlichen Sanktionen erhebliche zivil- oder verwaltungsrechtliche Schwierigkeiten.
Dennoch können wir aufgrund unserer Spezialisierung in den meisten Fällen zu den gesetzlichen Gebühren für Sie tätig werden. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Ihre Rechtsschutzversicherung (soweit Sie den Fall abdeckt) die Kosten vollständig übernimmt.
Übrigens: Gerade im Bereich Straßenverkehr ist die Rechtsschutzversicherung häufig auch für die Kosten der Strafverteidigung eintrittspflichtig.
Gerne überprüfen wir für Sie, ob dies bei Ihnen der Fall ist.
Auch wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, sind die Kosten für eine Verteidigung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt gut investiert, da es mit Hilfe eines Rechtsanwalts nahezu immer gelingt, Strafe und Sperrzeit erheblich zu verkürzen.
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