Absprachen mit der Staatsanwaltschaft - Verkürzung der Sperrzeit
Selbst dann wenn die Verteidigung gegen den Tatvorwurf aufgrund einer gerichtsfesten Beweislage aussichtslos erscheint, kann die Beauftragung eines Rechtsanwalts allein schon wegen einer möglichen Reduzierung der Rechtsfolgen überaus sinnvoll sein.
So versuchen wir in sämtlichen Verfahren, bei denen aufgrund hoher BAK-Werte kaum eine realistischen Chance auf Freispruch besteht, möglichst frühzeitig in Kontakt mit dem zuständigen Vertreter der Staatsanwaltschaft zu treten. Durch geschickte Verhandlung haben wir schon häufig drohende Sperrzeiten wesentlich verkürzen können und so eine schnelle Beendigung des Strafverfahrens herbeigeführt.
Die schnelle Beendigung des Verfahrens stellt für den Betroffenen einen weiteren, wesentlichen Vorteil dar: Durch die Absprache mit der Staatsanwaltschaft kann der ausgehandelte Strafbefehl möglichst schnell in Rechtskraft erwachsen und die darin verhängte Sperrzeit beginnt sehr zeitnah zu laufen. Im Gegensatz dazu beginnt bei langwierigen Strafgerichtsprozessen die Sperrzeit erst 1 Woche nach Verkündung des Urteils. Und dabei wird die Zeit, in der die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen war, nicht mit angerechnet.
Zögern Sie deshalb nicht, uns selbst bei scheinbar aussichtsloser Beweislage zu kontaktieren.
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